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Zufall · Zulassung · Prüfung

Der Zufallsgenerator: was das Gesetz verlangt und wer ihn vorher prüft

Die Frage, ob ein Spielergebnis wirklich zufällig ist, wird in Deutschland zweimal beantwortet und von zwei verschiedenen Stellen. Beide Antworten stehen in Verordnungstexten, und beide sind konkreter, als die Debatte darüber vermuten lässt.

Weg zur Zulassung

zwei Regime

zuständige Glücksspielbehördeprüfende Stelle

Erlaubnis je Spiel

  1. Erlaubnis für die Veranstaltung§ 22a Abs. 1 Satz 2
  2. Antrag für das einzelne Spiel§ 22a Abs. 1 Satz 2
  3. Spielversion an die Behörde§ 22a Abs. 1 Satz 3
  4. Änderungen erneut erlaubnispflichtig§ 22a Abs. 1 Satz 4
  5. Widerruf jederzeit möglich§ 22a Abs. 1 Satz 5
  6. Ohne Erlaubnis unerlaubtes Glücksspiel§ 22a Abs. 1 Satz 6

Primärtext, wörtlich übernommen. Die Reihenfolge ist die des Gesetzes.

Drahtkorb einer Lotterietrommel aus Messing auf einem dunklen Tisch, gefüllt mit unbedruckten weißen Kugeln

Was das Gesetz über den Zufall sagt

Der Staatsvertrag formuliert die Anforderung an einen Zufallsgenerator in einem einzigen Satz, und dieser Satz enthält zwei Bedingungen, nicht eine. Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein, und zusätzlich müssen für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden. Die zweite Bedingung ist die schärfere: Sie schließt aus, dass ein Spiel für verschiedene Personen unterschiedlich rechnet, etwa nach Einzahlungshöhe, Spieldauer oder Verlustsumme. Ein System, das für jede Person eine eigene, aber jeweils zufällige Ergebnisreihe zieht, wäre nach Satz eins zufällig und nach Satz zwei unzulässig.

Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein und es müssen für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden.

§ 22a Abs. 3 Satz 1

Die Spielregeln und der Gewinnplan müssen leicht aufrufbar sein und für den Spieler leicht verständlich beschrieben werden.

§ 22a Abs. 3 Satz 2

Dem Spieler sind die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je einen Euro Spieleinsatz erkennbar anzuzeigen.

§ 22a Abs. 3 Satz 3

Die Anzeige muss dort erfolgen, wo der Spieleinsatz getätigt werden kann.

§ 22a Abs. 3 Satz 4

Virtuelle Automatenspiele, die herkömmlich in Spielbanken veranstalteten Tischspielen mit Bankhalter, insbesondere Roulette, Black Jack oder Baccara, entsprechen, sind unzulässig.

§ 22a Abs. 2

Wortlaut aus § 22a GlüStV 2021, Virtuelle Automatenspiele, Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Landesrecht, hier abgerufen über gesetze-bayern.de).

Bemerkenswert ist, was in diesen Sätzen nicht steht. Es gibt keine Vorgabe zu einem bestimmten Verfahren, keine genannte Norm, keinen benannten Algorithmus und keine Pflicht, ein Prüfsiegel eines privaten Labors zu führen. Der Gesetzgeber beschreibt die Eigenschaft, die das Ergebnis haben muss, und knüpft daran ein Verfahren: die Erlaubnis für das einzelne Spiel. Ob ein Anbieter zusätzlich ein Prüfzertifikat einer privaten Stelle vorzeigt, ist eine Frage seiner Außendarstellung und nicht die Grundlage, auf der ein Spiel in Deutschland zulässig ist.

Der Zulassungsweg für ein Online-Spiel

Die eigentliche Kontrolle sitzt nicht in einer technischen Vorschrift, sondern im Erlaubnisverfahren, und es ist strenger konstruiert, als oft angenommen wird. Eine Erlaubnis für die Veranstaltung reicht nicht: Jedes einzelne Spiel muss zuvor auf Antrag gesondert erlaubt worden sein. Der Behörde ist dafür eine Version des Spiels zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Änderungen nach Erteilung sind erneut erlaubnispflichtig, die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, und ein Spiel ohne Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel.

  1. 01

    Erlaubnis für die Veranstaltung

    Nur wer eine Erlaubnis für die Veranstaltung virtueller Automatenspiele hat, kommt überhaupt in Betracht.

    § 22a Abs. 1 Satz 2

  2. 02

    Antrag für das einzelne Spiel

    Jedes Spiel muss zuvor auf Antrag des Erlaubnisinhabers gesondert erlaubt worden sein.

    § 22a Abs. 1 Satz 2

  3. 03

    Spielversion an die Behörde

    Der Behörde ist zum Zweck der Prüfung der Erlaubniserteilung eine Version des Spiels zur Verfügung zu stellen.

    § 22a Abs. 1 Satz 3

  4. 04

    Änderungen erneut erlaubnispflichtig

    Wesentliche Änderungen des Spiels nach Erteilung der Erlaubnis bedürfen erneut der Erlaubnis.

    § 22a Abs. 1 Satz 4

  5. 05

    Widerruf jederzeit möglich

    Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, es sei denn, sie müsste zum Zeitpunkt des Widerrufs erneut erteilt werden.

    § 22a Abs. 1 Satz 5

  6. 06

    Ohne Erlaubnis unerlaubtes Glücksspiel

    Virtuelle Automatenspiele, die nicht erlaubt sind, sind unerlaubte Glücksspiele.

    § 22a Abs. 1 Satz 6

Sechs Sätze eines Absatzes, in der Reihenfolge des Gesetzes. Quelle: § 22a GlüStV 2021, Virtuelle Automatenspiele.

Die Konsequenz für die Praxis Weil jede wesentliche Änderung erneut erlaubnispflichtig ist, kann die Auszahlungsquote eines in Deutschland zugelassenen Spiels nicht unbemerkt zwischen zwei Sitzungen wechseln. Wer die Quote ändert, ändert das Spiel. Genau darauf beruht die Aussage auf der Seite zu Änderungen der Auszahlungsquote: Eine stille Anpassung im Betrieb ist kein technisches, sondern ein rechtliches Problem.

Der Zulassungsweg für ein Geldspielgerät

Für Geräte in Spielhallen und Gastronomie gilt ein völlig anderes Verfahren. Über den Antrag auf Zulassung der Bauart entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Benehmen mit dem Bundeskriminalamt. Vorzulegen sind unter anderem eine Beschreibung, ein Bauplan, eine technische Beschreibung der Komponenten und ein Mustergerät. Geprüft wird also physisch und am Typ, nicht an der einzelnen Aufstellung, und die Zulassung ist auf ein Jahr befristet, verlängerbar auf Antrag um jeweils ein weiteres Jahr.

  1. 01

    Antrag auf Bauartzulassung

    Über den Antrag entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Benehmen mit dem Bundeskriminalamt.

    § 11 Abs. 1 SpielV

  2. 02

    Mustergerät und Unterlagen

    Vorzulegen sind unter anderem eine Beschreibung des Gerätes, ein Bauplan, eine technische Beschreibung der Komponenten und ein Mustergerät.

    § 12 SpielV

  3. 03

    Prüfung gegen einen Stundenwert

    Geprüft wird unter anderem, dass Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt.

    § 12 SpielV

  4. 04

    Kontrolleinrichtung im Gerät

    Das Gerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst.

    § 13 Nr. 9 SpielV

  5. 05

    Zulassungszeichen je Nachbaugerät

    Der Inhaber der Zulassung erhält einen Zulassungsschein, für jedes Nachbaugerät der zugelassenen Bauart einen Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen.

    § 15 SpielV

  6. 06

    Befristung auf ein Jahr

    Die Zulassung der Bauart ist auf ein Jahr befristet; die Frist kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

    § 11 SpielV

Quelle: §§ 11, 12, 15 Spielverordnung (SpielV), Zulassung der Bauart, Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit.

Ein Detail dieses Verfahrens ist für Statistik wertvoller als alles andere auf dieser Seite. Die Prüfung richtet sich unter anderem auf einen Stundenwert: Gewinne müssen in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt. Damit existiert für Geldspielgeräte eine gesetzlich festgelegte Obergrenze des langfristigen Ertrags je Gerät und Stunde. Für Online-Spiele gibt es keine Entsprechung.

Aus dieser Grenze lässt sich eine Auszahlungsquote nur ableiten, wenn man eine Annahme über das Einsatztempo hinzunimmt, und diese Annahme muss offen genannt werden. Am gesetzlichen Maximum, also 0,20 Euro je Spiel und höchstens 720 Spiele je Stunde, werden bis zu 144 Euro je Stunde eingesetzt. Ein Gerätetyp, der davon langfristig nicht mehr als 20 Euro behalten darf, hält damit höchstens 13,89 Prozent des Eingesetzten, was einer Auszahlungsquote von mindestens 86,11 Prozent entspricht.

Diese Rechnung ist bewusst als Grenzfall angelegt und sie gilt nur bei maximalem Tempo und maximalem Einsatz. Wer langsamer oder mit weniger als 0,20 Euro spielt, setzt in derselben Stunde weniger um, während die Stundengrenze unverändert bleibt, sodass der zulässige Anteil steigt. Genau darin liegt der Unterschied zu dem Spielgewinnanteil von 77,1 Prozent, mit dem die Marktstatistik arbeitet: Der eine Wert ist eine Zulassungsgrenze am Maximum, der andere eine Rechengröße für den tatsächlichen Markt. Beide sind korrekt, und sie beantworten verschiedene Fragen.

Woran sich Zufall nicht erkennen lässt

Die häufigste Behauptung über Zufallsgeneratoren stützt sich auf eine Beobachtung, die Zufall gerade beweist statt ihn zu widerlegen: lange Serien. Bei einer fairen Zweiseitigkeit wächst die erwartete längste Serie mit dem Logarithmus der Versuchszahl, weshalb Serien in jeder ausreichend langen Reihe auftreten müssen. In 200 Würfen liegt die Wahrscheinlichkeit für mindestens eine Serie von sechs gleichen Ergebnissen bei rund 80 Prozent.

Wahrscheinlichkeit für mindestens eine Serie dieser Länge in 200 fairen Würfen
SerienlängeWahrscheinlichkeit
4 gleiche Ergebnisse in Folge99,9 %
5 gleiche Ergebnisse in Folge96,6 %
6 gleiche Ergebnisse in Folge80,1 %
7 gleiche Ergebnisse in Folge54,4 %
8 gleiche Ergebnisse in Folge32,0 %

Berechnet über die Verteilung der Lauflängen, nicht simuliert. Bezogen auf ein bestimmtes der beiden Ergebnisse, Wahrscheinlichkeit je Wurf 0,5.

Für die Beurteilung eines Spiels folgt daraus eine unbequeme Einsicht. Eine einzelne Sitzung enthält keine verwertbare Information über den Zufallsgenerator, gleich wie ungewöhnlich sie sich anfühlt. Was prüfbar ist, sind sehr lange Reihen unter kontrollierten Bedingungen, und genau deshalb liegt die Prüfung beim Zulassungsverfahren und nicht bei den Spielenden. Umgekehrt gilt: Ein Spiel, dessen Ergebnisse auffällig gleichmäßig verteilt sind, wäre der verdächtigere Fall, weil echter Zufall Klumpen erzeugt.

Die dritte Anforderung des Gesetzes gehört an diese Stelle, weil sie den Zufall überprüfbar macht, ohne Statistik zu verlangen. Spielregeln und Gewinnplan müssen leicht aufrufbar und leicht verständlich beschrieben sein, und die durchschnittliche Auszahlungsquote je einen Euro Einsatz ist dort anzuzeigen, wo der Einsatz getätigt werden kann. Wer wissen will, wie ein Spiel rechnet, muss es also nicht messen, sondern nachlesen. Fehlt diese Angabe, ist das kein Hinweis auf Manipulation, sondern ein Hinweis darauf, dass das Angebot nicht dem deutschen Erlaubnisrahmen unterliegt.

Häufige Fragen zum Zufallsgenerator

Was verlangt das Gesetz von einem Zufallsgenerator?

Zwei Dinge: Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein, und für jeden Spieler müssen gleiche Chancen eröffnet werden (§ 22a Abs. 3 Satz 1). Ein bestimmtes technisches Verfahren schreibt der Staatsvertrag nicht vor.

Wer prüft ein Spiel, bevor es angeboten werden darf?

Online die zuständige Glücksspielbehörde, und zwar für jedes Spiel gesondert; ihr ist eine Version des Spiels zum Zweck der Prüfung zur Verfügung zu stellen (§ 22a Abs. 1 Satz 3). Bei Geldspielgeräten entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt über die Bauartzulassung, im Benehmen mit dem Bundeskriminalamt (§ 11 Abs. 1 SpielV).

Sind Prüfsiegel privater Labore vorgeschrieben?

Nein. Weder der Staatsvertrag noch die Spielverordnung nennen eine private Prüfstelle als Voraussetzung. Maßgeblich ist die behördliche Erlaubnis beziehungsweise die Bauartzulassung.

Kann sich der Zufallsgenerator im laufenden Betrieb ändern?

Nicht ohne neue Erlaubnis. Wesentliche Änderungen des Spiels nach Erteilung der Erlaubnis bedürfen erneut der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 22a Abs. 1 Satz 4), und die erteilte Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden.

Beweist eine lange Verlustserie einen manipulierten Generator?

Nein, sie ist zu erwarten. In 200 fairen Würfen tritt eine Serie von fünf gleichen Ergebnissen mit rund 97 Prozent Wahrscheinlichkeit auf, eine Serie von acht noch mit rund 32 Prozent. Auffällig wäre das Fehlen solcher Serien.

Warum sind Online-Roulette und Online-Blackjack keine virtuellen Automatenspiele?

Weil der Staatsvertrag sie in dieser Form ausschließt: Virtuelle Automatenspiele, die den herkömmlich in Spielbanken veranstalteten Tischspielen mit Bankhalter entsprechen, insbesondere Roulette, Black Jack oder Baccara, sind unzulässig (§ 22a Abs. 2).

Quellen dieser Seite

Die Rechtslage im Überblick steht unter Rechtslage, die Serien- und Häufigkeitsfragen behandelt Mythen und Missverständnisse.