Casino Statistiken

Methodik

Quellen und Methodik: woher jede Zahl auf dieser Seite kommt

Eine Statistikseite ohne offengelegte Herkunft ihrer Zahlen ist nichts wert. Hier steht, welche Quellen verwendet werden, wie mit den drei Arten von Zahlen umgegangen wird und was bewusst nicht veröffentlicht wird.

Drei Arten von Zahlen

Art wählen

ohne Quelleregistrierte Quellen

Folgt aus Spielregeln oder Grenzwerten. Der Rechenweg steht auf der Seite.

Reihe von Archivkartons auf einem dunklen Metallregal, jeder mit leerem Etikettenrahmen aus Messing

Die Grundregel

Jede Zahl braucht eine Herkunft, die ein Leser nachprüfen kann. Lässt sich eine Angabe nicht belegen und nicht herleiten, wird der Satz gestrichen und nicht mit einer Schätzung gefüllt. Das klingt selbstver­ständlich, ist es aber nicht: Ein großer Teil der im Netz verbreiteten Glücksspielzahlen besteht aus gerundeten Werten ohne Jahr, aus Zahlen für andere Märkte oder aus Angaben, deren Bezugsgröße unterwegs gewechselt hat.

Aus derselben Regel folgt, was hier fehlt. Es gibt keine Angaben zur Beliebtheit einzelner Spiele, keine Ranglisten der meistgespielten Titel und keine Empfehlungen. Für solche Aussagen existiert keine belastbare öffentliche Datenbasis, und eine erfundene Rangliste wäre der schnellste Weg, den Rest der Seite unglaubwürdig zu machen.

Drei Arten von Zahlen

Nicht jede Zahl ist gleich zu behandeln. Die Unterscheidung entscheidet darüber, was als Quelle taugt.

Berechnet

Folgt zwingend aus Spielregeln oder Grenzwerten. Der Rechenweg steht auf der Seite, eine Fremdquelle wäre nur ein Umweg.

Hausvorteil beim Roulette aus 37 Fächern, Erwartungswerte, Streubereiche, die Blackjack-Basisstrategie.

Berichtet

Von einer Behörde oder einem Gesetzestext veröffentlicht. Wird mit Stelle, Paragraf und Datum übernommen, nie umgerechnet ohne Hinweis.

Einsätze je Quartal, Kanalisierungsquote, Einzahlungslimit, Anzeigepflichten.

Erhoben

Ergebnis einer Befragung oder Studie. Wird mit Erhebungsjahr, Altersgruppe und Instrument genannt, weil sonst nicht lesbar.

Teilnahmeprävalenz, Anteil mit glücksspielbezogener Störung, Anteil betroffener Spielender je Spielform.

Die häufigste Verwechslung betrifft die zweite und dritte Gruppe. Eine Behörde berichtet, was ihr gemeldet wurde, eine Studie schätzt aus einer Stichprobe. Beides sind belastbare Zahlen, aber sie beantworten verschiedene Fragen und dürfen nicht in einer Reihe stehen, ohne dass die Herkunft dabei steht.

Quellenverzeichnis

Das Verzeichnis wird aus derselben Datei erzeugt, aus der die Seiten ihre Angaben beziehen. Es kann deshalb nicht von den tatsächlich zitierten Quellen abweichen.

Alle auf dieser Seite verwendeten Quellen, 16 Einträge
Quelle Stelle Stand
GGL-Marktmonitor Glücksspiel Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) akt. 2026-06-23
Tätigkeitsbericht 2025 der GGL Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) veröff. 2026-07-03
Jahrbuch Sucht 2025, Kapitel 2.4 „Glücksspiel – Zahlen und Fakten“ Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Gerhard Meyer, Tobias Hayer, DOI 10.2440/012-0021 Berichtsjahr 2023
§ 22a GlüStV 2021, Virtuelle Automatenspiele Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Landesrecht, hier abgerufen über gesetze-bayern.de) laufend
§ 13 Spielverordnung (SpielV) Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit laufend
Beratungstelefon zur Glücksspielsucht Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) laufend
§ 6c GlüStV 2021, Selbstlimitierung und Limitdatei Glücksspielstaatsvertrag 2021 (abgerufen über gesetze-bayern.de) laufend
FAQ zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) laufend
Bilanz 2025 zum Spielersperrsystem OASIS Regierungspräsidium Darmstadt veröff. 2026-02-10
OASIS, Zahlen und Statistiken Regierungspräsidium Darmstadt laufend
§ 27a GlüStV 2021, Errichtung der Anstalt Glücksspielstaatsvertrag 2021 (abgerufen über gesetze-bayern.de) laufend
§ 27f GlüStV 2021, Zuständigkeiten der Anstalt Glücksspielstaatsvertrag 2021 (abgerufen über gesetze-bayern.de) laufend
Whitelist: Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) akt. 2026-07-21
Über die GGL Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) laufend
§§ 11, 12, 15 Spielverordnung (SpielV), Zulassung der Bauart Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit laufend
§ 8 und § 8a GlüStV 2021, Spielersperren Glücksspielstaatsvertrag 2021 (abgerufen über gesetze-bayern.de) laufend
  • GGL-Marktmonitor Glücksspiel: Quartalsweise Spieleinsätze der länderübergreifenden Glücksspiele. Veröffentlichung startete im August 2025.
  • Tätigkeitsbericht 2025 der GGL: Kanalisierungsquote auf Basis der Marktdaten 2024; für 2025 weist der Bericht bewusst keine eigenen Kennzahlen zur Größe des illegalen Marktes aus.
  • Jahrbuch Sucht 2025, Kapitel 2.4 „Glücksspiel – Zahlen und Fakten“: Marktzahlen für das Berichtsjahr 2023; Prävalenzangaben aus der 2023 durchgeführten Erhebung.
  • § 22a GlüStV 2021, Virtuelle Automatenspiele: Primärtext. Enthält u. a. die Pflicht, die durchschnittliche Auszahlungsquote je Euro Einsatz anzuzeigen.
  • § 13 Spielverordnung (SpielV): Primärtext. Grenzwerte für Geldspielgeräte in Spielhallen und Gastronomie.
  • Beratungstelefon zur Glücksspielsucht: Kostenlos und anonym. Angabe am 2026-07-28 direkt auf dem Portal geprüft; Betreiber ist das BIÖG, nicht mehr die BZgA.
  • § 6c GlüStV 2021, Selbstlimitierung und Limitdatei: Primärtext des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits, der Schutzfrist und der zentralen Limitdatei.
  • FAQ zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS): Betreiberauskunft zu Limit- und Aktivitätsdatei, erfassten Daten und Speicherdauer.
  • Bilanz 2025 zum Spielersperrsystem OASIS: Betreiberauskunft der zuständigen Stelle. Zahlen für das Jahr 2025 und Bestand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
  • OASIS, Zahlen und Statistiken: Laufende Statistiken als Diagramme, unter anderem Gesamtzahl der Sperren, 24-Stunden-Sperren, monatliche Abfragen und das Verhältnis von Selbst- zu Fremdsperren. Die Stelle weist darauf hin, dass einzelne Personen mehrfach gesperrt sein können.
  • § 27a GlüStV 2021, Errichtung der Anstalt: Primärtext. Nennt den 1. Juli 2021 als Zeitpunkt der Errichtung und die Rechtsform als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
  • § 27f GlüStV 2021, Zuständigkeiten der Anstalt: Primärtext. Erlaubnisse mit Wirkung für alle Länder, Limitdatei, Datei gegen Parallelspiel und die Anpassung des Höchsteinsatzes.
  • Whitelist: Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter: Amtliches Register der Erlaubnisinhaber, mit eigenem Stand-Datum. Je Eintrag Glücksspielart, Vertriebsgebiet, Zuständigkeit und, wo eine Internetseite geführt wird, das erstmalige Erlaubnisdatum. Eine Gesamtzahl weist das Register selbst nicht aus; die Zählungen auf dieser Seite sind daraus aggregiert.
  • Über die GGL: Betreiberauskunft. Errichtung zum 01.07.2021, Sitz Halle an der Saale, Hansering 15. Die Übernahme der zugewiesenen Aufgaben beschreibt die Behörde selbst als stufenweise, ohne Datum je Aufgabe.
  • §§ 11, 12, 15 Spielverordnung (SpielV), Zulassung der Bauart: Primärtext. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt entscheidet im Benehmen mit dem Bundeskriminalamt, die Zulassung ist auf ein Jahr befristet, und geprüft wird gegen einen langfristigen Kasseninhalt von höchstens 20 Euro je Stunde.
  • § 8 und § 8a GlüStV 2021, Spielersperren: Primärtext: zentrales Sperrsystem, Teilnahmeverbot für gesperrte Personen, Abfragepflicht der Anbieter, Selbst- und Fremdsperre sowie Mindestdauer.

Datenstand und Archiv

Zahlen veralten unterschiedlich schnell. Spielmathematik gilt unbegrenzt, Marktzahlen wechseln quartalsweise, Prävalenzdaten nur mit jeder neuen Erhebung. Deshalb steht auf jeder Seite, auf welchen Stand sich eine Angabe bezieht, und deshalb wird jeder veröffentlichte Datensatz zusätzlich als datierte Kopie abgelegt.

Aus diesen Kopien entsteht ein Archiv, das mit der Zeit wächst und Veränderungen sichtbar macht, die sonst unbemerkt bleiben. Es beginnt beim ersten abgelegten Stand und wird nicht rückwirkend gefüllt: Für die Zeit vor dem ersten Eintrag gibt es hier keine Werte, weil es keine gibt. Der aktuelle Stand des Archivs steht unter RTP-Änderungen.

Wer diese Seite schreibt

Die Inhalte entstehen redaktionell und werden nicht einzelnen Autoren zugeschrieben. Das ist eine bewusste Entscheidung: Bei einer Seite, die aus nachprüfbaren Zahlen besteht, trägt die Quelle die Glaubwürdigkeit, nicht ein Name mit Foto. Statt Autorenprofilen steht bei jeder Angabe die Stelle, an der sie überprüft werden kann.

Die Seite ist werbefrei. Sie enthält keine Affiliate-Links, vermittelt kein Glücksspiel und bewertet keine Anbieter. Verlinkt wird ausschließlich auf Quellen und auf Hilfsangebote.

Fehler und Korrekturen

Zahlen können falsch übernommen werden, und Quellen korrigieren sich selbst. Wird eine Angabe hier korrigiert, bleibt die alte Fassung im Archiv sichtbar, statt stillschweigend überschrieben zu werden. Eine Korrektur, die man nicht sehen kann, ist für eine Statistikseite dasselbe wie ein Fehler.

Häufige Fragen zu Quellen und Methodik

Woher stammen die Zahlen auf dieser Seite?

Aus drei Arten von Quellen: Primärtexten der Gesetze und Verordnungen, Veröffentlichungen der zuständigen Behörden und dem Jahrbuch Sucht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Werte der Spielmathematik sind aus den Spielregeln berechnet, und der Rechenweg steht jeweils auf der Seite. Das vollständige Verzeichnis führt 16 Quellen.

Was heißt berechnet, berichtet und erhoben?

Berechnet ist eine Zahl, die zwingend aus Regeln oder Grenzwerten folgt, etwa der Hausvorteil aus 37 Kesselfächern. Berichtet ist eine Zahl, die eine Behörde oder ein Gesetzestext veröffentlicht. Erhoben ist das Ergebnis einer Befragung oder Studie und wird nur mit Erhebungsjahr, Altersgruppe und Instrument genannt. Jede Zahl auf dieser Seite gehört zu genau einer dieser drei Arten.

Warum stehen hier keine Autorennamen?

Weil die Quelle die Glaubwürdigkeit trägt und nicht ein Name. Bei einer Seite, die aus nachprüfbaren Zahlen besteht, ist die Angabe der Prüfstelle nützlicher als ein Autorenprofil. Statt Namen steht bei jeder Angabe die Stelle, an der sie überprüft werden kann.

Was passiert mit einer Zahl, für die es keine Quelle gibt?

Sie wird nicht veröffentlicht. Eine Angabe, die sich nicht belegen lässt, wird gestrichen und nicht geschätzt. Das gilt auch dann, wenn dadurch eine Lücke sichtbar bleibt, etwa bei Fragen zur Größe des unerlaubten Marktes oder zu Beliebtheit und Spielhäufigkeit einzelner Spiele.

Wie wird ein Datenstand festgehalten?

Jeder veröffentlichte Datensatz wird zusätzlich als datierte Kopie abgelegt. Ändert eine Quelle einen Wert, bleibt der frühere Stand sichtbar, statt überschrieben zu werden. Die Reihe der Stände steht unter Änderungen und Archiv.