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Spielerschutz · Sperrdatei

OASIS: wer eingetragen wird und wie lange eine Sperre gilt

OASIS beantwortet eine einzige Frage: Darf diese Person spielen. Das System wird vom Regierungspräsidium Darmstadt bundesweit geführt, und es ist das einzige Instrument im deutschen Spielerschutz, zu dem laufend belastbare Zahlen veröffentlicht werden.

Bestand und Nutzung

2025 und Bestand zum 10.02.2026

367.000aktive Sperren im System
5,2 Mrd.Abfragen im Jahr 2025
60.000bearbeitete Sperranträge 2025

Quelle: Bilanz 2025 zum Spielersperrsystem OASIS, Regierungspräsidium Darmstadt, veröffentlicht am 2026-02-10.

Schwerer Messingriegel quer über eine dunkelgrün gestrichene Tür geschoben

Was eine Sperre bewirkt

Eine Sperre ist kein Hinweis und keine Empfehlung, sondern ein Teilnahmeverbot. Der Glücksspielstaatsvertrag formuliert es knapp und ohne Ausnahme, und er verpflichtet die Anbieter zugleich zur Abfrage, damit das Verbot nicht auf Selbstauskunft angewiesen ist.

§ 8 Abs. 1Zur Sperrung von Spielern wird ein zentrales, bundesweites Sperrsystem geführt, betrieben vom Land Hessen.
§ 8 Abs. 2Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen.
§ 8 Abs. 3Anbieter müssen die Identität prüfen und die Sperrdatei abfragen.
§ 8 Abs. 4Anbieter dürfen nicht auf die Aufhebung einer Sperre hinwirken und gesperrten oder entsperrten Personen keine Vorteile anbieten.

Der letzte dieser vier Punkte ist der unauffälligste und der wirksamste: Anbieter dürfen nicht auf die Aufhebung einer Sperre hinwirken und gesperrten oder entsperrten Personen keine Vorteile anbieten. Damit ist ausgeschlossen, dass eine Rückkehr ins Spiel beworben wird, und genau darin unterscheidet sich eine Sperrdatei von einer freiwilligen Selbstbeschränkung.

Quelle: § 8 und § 8a GlüStV 2021, Spielersperren.

Selbstsperre und Fremdsperre

Eingetragen wird auf zwei Wegen, und der zweite überrascht viele: Nicht nur die spielende Person selbst kann eine Sperre veranlassen, sondern auch der Anbieter.

Selbstsperre

auf eigenen Antrag der spielenden Person

Fremdsperre

durch den Anbieter, wenn nach Wahrnehmung des Personals, Meldungen Dritter oder anderen tatsächlichen Anhaltspunkten von Spielsuchtgefährdung oder Überschuldung auszugehen ist

Für die Dauer gilt eine klare Untergrenze. Eine Sperre beträgt mindestens ein Jahr; wer sich selbst sperrt, kann eine kürzere Dauer beantragen, die aber mindestens drei Monate sein muss. Ein Antrag auf weniger als drei Monate wird als Antrag auf drei Monate behandelt. Eine Sperre ist damit keine Abendentscheidung, sondern eine Festlegung über Monate.

§ 8a Abs. 6 Satz 1Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr; auf Antrag der sich selbst sperrenden Person ist eine kürzere Dauer von mindestens drei Monaten möglich.
§ 8a Abs. 6 Satz 2Ein Antrag auf weniger als drei Monate gilt als Antrag auf drei Monate.

Aufgehoben wird eine Sperre nur auf Antrag und nicht automatisch. Für diesen Antrag ist seit 2024 ein vollständig digitaler Weg eingerichtet, was nach Angabe der zuständigen Stelle zu deutlich mehr Anfragen geführt hat. Wer eine Aufhebung erwägt, findet Beratung unter 0800 1 37 27 00, kostenlos und anonym.

Die Zahlen der Behörde

OASIS ist der einzige Teil des deutschen Spielerschutzes, zu dem die zuständige Stelle laufend Zahlen veröffentlicht. Für das Jahr 2025 nennt sie mehr als 5,2 Milliarden Abfragen, im Schnitt rund 432 Millionen pro Monat, sowie rund 60.000 bearbeitete Sperranträge. Im System registriert sind rund 367.000 aktive Sperren, bei etwa 9.000 Veranstaltern und 41.000 Betriebsstätten.

Veröffentlichte Kennzahlen, 2025 und Bestand zum 10.02.2026
KennzahlWert
Aktive Sperren im System367.000
Abfragen im Jahr 20255,2 Mrd.
Abfragen je Monat im Schnitt432 Mio.
Bearbeitete Sperranträge 202560.000
Registrierte Veranstalter9.000
Registrierte Betriebsstätten41.000

Eine Einschränkung, die die Stelle selbst nennt: Die zuständige Stelle weist darauf hin, dass einzelne Personen mehrfach gesperrt sein können. Die Zahl der Sperren ist deshalb nicht gleich der Zahl gesperrter Personen. Wer aus 367.000 Sperren eine Zahl gesperrter Personen macht, überschätzt sie also.

Setzt man die beiden großen Zahlen ins Verhältnis, ergibt sich ein Bild davon, wie das System arbeitet: Auf jede aktive Sperre kommen im Jahr rund 14.169 Abfragen. Abgefragt wird nicht der Bestand, sondern jeder einzelne Spielvorgang, und deshalb sagt die Abfragezahl mehr über die Nutzung des legalen Angebots als über die Zahl der Sperren.

Quellen: Bilanz 2025 zum Spielersperrsystem OASIS (2026-02-10) und OASIS, Zahlen und Statistiken, jeweils Regierungspräsidium Darmstadt.

Häufige Fragen zu OASIS

Wie lange dauert eine Spielersperre mindestens?

Ein Jahr im Regelfall. Wer sich selbst sperrt, kann eine kürzere Dauer beantragen, mindestens jedoch drei Monate; ein Antrag auf weniger gilt als Antrag auf drei Monate (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021).

Kann ein Anbieter eine Sperre veranlassen?

Ja. Eine Fremdsperre ist vorgesehen, wenn nach Wahrnehmung des Personals, Meldungen Dritter oder anderen tatsächlichen Anhaltspunkten von Spielsuchtgefährdung oder Überschuldung auszugehen ist.

Gilt eine Sperre für alle Anbieter?

Ja, das System ist bundesweit und die Abfrage ist Pflicht. Gesperrte Personen dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen, und Anbieter dürfen nicht auf eine Aufhebung hinwirken.

Wie viele Menschen sind gesperrt?

Veröffentlicht sind rund 367.000 aktive Sperren. Die Zahl der Personen ist niedriger, weil einzelne Personen mehrfach gesperrt sein können; die zuständige Stelle weist ausdrücklich darauf hin.

Was ist der Unterschied zu LUGAS?

OASIS entscheidet über den Zugang zum Spiel, LUGAS über Einzahlungshöhe und gleichzeitiges Spiel. Eine Person ohne Sperre kann am Limit anstehen, eine gesperrte Person wird von LUGAS nicht freigegeben.

Quellen

Prävalenzdaten unter Spielsucht in Zahlen.