Was eine Sperre bewirkt
Eine Sperre ist kein Hinweis und keine Empfehlung, sondern ein Teilnahmeverbot. Der Glücksspielstaatsvertrag formuliert es knapp und ohne Ausnahme, und er verpflichtet die Anbieter zugleich zur Abfrage, damit das Verbot nicht auf Selbstauskunft angewiesen ist.
Der letzte dieser vier Punkte ist der unauffälligste und der wirksamste: Anbieter dürfen nicht auf die Aufhebung einer Sperre hinwirken und gesperrten oder entsperrten Personen keine Vorteile anbieten. Damit ist ausgeschlossen, dass eine Rückkehr ins Spiel beworben wird, und genau darin unterscheidet sich eine Sperrdatei von einer freiwilligen Selbstbeschränkung.
Quelle: § 8 und § 8a GlüStV 2021, Spielersperren.
Selbstsperre und Fremdsperre
Eingetragen wird auf zwei Wegen, und der zweite überrascht viele: Nicht nur die spielende Person selbst kann eine Sperre veranlassen, sondern auch der Anbieter.
Selbstsperre
auf eigenen Antrag der spielenden Person
Fremdsperre
durch den Anbieter, wenn nach Wahrnehmung des Personals, Meldungen Dritter oder anderen tatsächlichen Anhaltspunkten von Spielsuchtgefährdung oder Überschuldung auszugehen ist
Für die Dauer gilt eine klare Untergrenze. Eine Sperre beträgt mindestens ein Jahr; wer sich selbst sperrt, kann eine kürzere Dauer beantragen, die aber mindestens drei Monate sein muss. Ein Antrag auf weniger als drei Monate wird als Antrag auf drei Monate behandelt. Eine Sperre ist damit keine Abendentscheidung, sondern eine Festlegung über Monate.
Aufgehoben wird eine Sperre nur auf Antrag und nicht automatisch. Für diesen Antrag ist seit 2024 ein vollständig digitaler Weg eingerichtet, was nach Angabe der zuständigen Stelle zu deutlich mehr Anfragen geführt hat. Wer eine Aufhebung erwägt, findet Beratung unter 0800 1 37 27 00, kostenlos und anonym.
Die Zahlen der Behörde
OASIS ist der einzige Teil des deutschen Spielerschutzes, zu dem die zuständige Stelle laufend Zahlen veröffentlicht. Für das Jahr 2025 nennt sie mehr als 5,2 Milliarden Abfragen, im Schnitt rund 432 Millionen pro Monat, sowie rund 60.000 bearbeitete Sperranträge. Im System registriert sind rund 367.000 aktive Sperren, bei etwa 9.000 Veranstaltern und 41.000 Betriebsstätten.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Aktive Sperren im System | 367.000 |
| Abfragen im Jahr 2025 | 5,2 Mrd. |
| Abfragen je Monat im Schnitt | 432 Mio. |
| Bearbeitete Sperranträge 2025 | 60.000 |
| Registrierte Veranstalter | 9.000 |
| Registrierte Betriebsstätten | 41.000 |
Eine Einschränkung, die die Stelle selbst nennt: Die zuständige Stelle weist darauf hin, dass einzelne Personen mehrfach gesperrt sein können. Die Zahl der Sperren ist deshalb nicht gleich der Zahl gesperrter Personen. Wer aus 367.000 Sperren eine Zahl gesperrter Personen macht, überschätzt sie also.
Setzt man die beiden großen Zahlen ins Verhältnis, ergibt sich ein Bild davon, wie das System arbeitet: Auf jede aktive Sperre kommen im Jahr rund 14.169 Abfragen. Abgefragt wird nicht der Bestand, sondern jeder einzelne Spielvorgang, und deshalb sagt die Abfragezahl mehr über die Nutzung des legalen Angebots als über die Zahl der Sperren.
Quellen: Bilanz 2025 zum Spielersperrsystem OASIS (2026-02-10) und OASIS, Zahlen und Statistiken, jeweils Regierungspräsidium Darmstadt.
Häufige Fragen zu OASIS
Wie lange dauert eine Spielersperre mindestens?
Ein Jahr im Regelfall. Wer sich selbst sperrt, kann eine kürzere Dauer beantragen, mindestens jedoch drei Monate; ein Antrag auf weniger gilt als Antrag auf drei Monate (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021).
Kann ein Anbieter eine Sperre veranlassen?
Ja. Eine Fremdsperre ist vorgesehen, wenn nach Wahrnehmung des Personals, Meldungen Dritter oder anderen tatsächlichen Anhaltspunkten von Spielsuchtgefährdung oder Überschuldung auszugehen ist.
Gilt eine Sperre für alle Anbieter?
Ja, das System ist bundesweit und die Abfrage ist Pflicht. Gesperrte Personen dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen, und Anbieter dürfen nicht auf eine Aufhebung hinwirken.
Wie viele Menschen sind gesperrt?
Veröffentlicht sind rund 367.000 aktive Sperren. Die Zahl der Personen ist niedriger, weil einzelne Personen mehrfach gesperrt sein können; die zuständige Stelle weist ausdrücklich darauf hin.
Was ist der Unterschied zu LUGAS?
OASIS entscheidet über den Zugang zum Spiel, LUGAS über Einzahlungshöhe und gleichzeitiges Spiel. Eine Person ohne Sperre kann am Limit anstehen, eine gesperrte Person wird von LUGAS nicht freigegeben.
Quellen
- § 8 und § 8a GlüStV 2021, Spielersperren, Primärtext.
- Bilanz 2025 zum Spielersperrsystem OASIS, Regierungspräsidium Darmstadt, 2026-02-10.
- OASIS, Zahlen und Statistiken, Regierungspräsidium Darmstadt.
- Beratungstelefon zur Glücksspielsucht, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), 0800 1 37 27 00.
Prävalenzdaten unter Spielsucht in Zahlen.